Hier finden Sie

Informationen zu unserer Rechtsberatung

- Terminvereinbarung, Standorte, Schriftverkehr, Hausgemeinschaften -

Das Wichtigste vorab

Viele MieterInnen sind verunsichert oder auch einfach nur aufgeregt, wenn Ihnen eine Mieterhöhung, Kündigung o.ä. zugeht, und wünschen sich dann natürlich schnellstmöglich beste Beratung. Gerne möchten wir Ihnen diese bieten. Damit dabei alles reibungslos klappt, sind zunächst einmal die folgenden Punkte wichtig:

Melden Sie sich möglichst bald!

Wir möchten Ihnen selbstverständlich keinen zusätzlichen Stress bereiten, aber: Oft sind im Mietrecht bestimmte Fristen einzuhalten. Auch kann es schwer werden, Ihnen zu helfen, wenn Sie bereits Schriftstücke unterschrieben haben. Dies gilt ebenso, wenn sie schon etwas bezahlt haben oder Sie z.B. einen Mangel in Ihrer Wohnung bereits seit längerem hinnehmen. Kommen Sie daher mit Ihren Anliegen immer möglichst bald zu uns. 

Bringen Sie alles mit!

Eine sinnhafte Beratung ist nur möglich, wenn wir alle Informationen haben. Diese können Sie meistens nicht alle auswendig parat haben. Denn vielleicht müssen wir etwas ganz anderes wissen, als Sie dachten. Bringen Sie daher immer alle Unterlagen zu Ihrem Mietverhältnis und Problem mit, die Sie haben. So brauchen wir eigentlich immer Ihren Mietvertrag. Zudem benötigen wir alle Schriftstücke, die Sie von Ihrem/Ihrer VermieterIn zu Ihrem Anliegen (Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Kündigung etc.) erhalten haben. Bringen Sie bitte auch alle Schreiben mit, mit denen Sie Ihrem/Ihrer VermieterIn eventuell bereits geantwortet haben.

Zudem dürfen wir nur unsere Mitglieder beraten, denken Sie also bitte an Ihren Mitgliedsausweis. Sie sind noch kein Mitglied? Kein Problem! Sie können direkt im Beratungstermin Mitglied werden. Alle weiteren Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie hier.

Wundern Sie sich nicht!

Es kann sein, dass Ihnen bei der Rechtsberatung nicht die Fragen gestellt werden, die Sie erwartet haben. Oder man teilt Ihnen mit, dass das, was Sie für wichtig halten, bei der Lösung Ihres Problems keine Rolle spielt. Manchmal müssen wir den MieterInnen auch mitteilen, dass wir in deren Angelegenheit leider nichts (mehr) für sie tun können. Dies alles hat nichts damit zu tun, dass wir Ihre Anliegen nicht ernst nehmen, sondern hängt mit mietrechtlichen Aspekten zusammen.

Fragen Sie nach!

Natürlich sollen Sie vollkommen verstehen, worum es in der Beratung gerade geht. Trauen Sie sich also und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Denn es geht um Ihr Mietverhältnis und Ihre Wohnung – letztendlich treffen Sie die Entscheidungen und müssen hierfür natürlich bestmöglich informiert sein. Außerdem gibt es im Mietrecht oft Abwägungsspielraum, bei dem es ganz besonders auf Ihre Wünsche und Vorstellungen ankommt.

Die Verantwortung liegt bei Ihnen!

Sehr gerne beraten wir Sie zu Ihren Problemen und fertigen bei Bedarf auch Schriftstücke an Ihren/Ihre VermieterIn für Sie. Wichtig ist aber, dass wir leider nicht die gesamte Verwaltung Ihres Anliegens übernehmen können. Unsere Ressourcen sind begrenzt und wir müssen uns auf das konzentrieren, was Ihnen besondere Schwierigkeiten bereitet. Es bleibt daher Ihre Verantwortung, sich um die Abwicklung Ihrer Angelegenheit zu kümmern.

Beispiel: Ihre Vermieterin hat Ihnen eine Mahnung geschickt, weil Sie angeblich zu wenig Miete gezahlt haben, und Ihnen eine Frist zur Nachzahlung gesetzt. Wir beraten Sie umfassend und schreiben Ihre Vermieterin für Sie an. Nun nähert sich das Ende der Frist zur Nachzahlung und von Ihrer Vermieterin haben Sie noch keine Antwort auf unser Schreiben erhalten. Oder Ihre Vermieterin hat Ihnen zwar geantwortet, beharrt aber auf der Nachzahlung. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie baldmöglichst nochmals Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen können - z.B. die Frage, ob Sie vielleicht sicherheitshalber die geforderte Summe erst einmal zahlen sollten.

Machen Sie sich keine Sorgen!

Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen. Wenn Sie uns rechtzeitig aufsuchen und auch selbst am Ball bleiben, lassen sich viele Probleme lösen. Zwar gibt es auch Fälle, in denen wir leider nichts (mehr) für Sie tun können. Aber viele Schwierigkeiten sind bei näherer Betrachtung gar nicht mehr so schlimm, wie sie zunächst erscheinen.

Der Ablauf

Unsere Rechtsberatung läuft oft in den folgenden vier Schritten ab. Zu diesen erhalten Sie hier einen kurzen Überblick. Die nähere Erläuterung zu jedem Schritt erfolgt dann im nächsten Abschnitt. Gerne können Sie uns aber auch einfach anrufen – wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen, natürlich auch persönlich am Telefon.

1. Schritt:
Termin-
vereinbarung

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Sie erreichen uns hierfür am besten telefonisch, können uns aber gerne auch eine Mail schicken. 

Unsere MitarbeiterInnen können dann am besten einschätzen, wie dringend Ihr Anliegen ist. In dringlichen Fällen bemühen wir uns, Ihnen möglichst bald einen Termin zuzuteilen. In jedem Fall erhalten Sie zeitnah einen Termin.

2. Schritt:
Beratungs-
gespräch

Unsere Rechtsberatung erbringen in erster Linie RechtsanwältInnen, die ehrenamtlich für uns tätig sind.

Alle aufwendigeren Angelegenheiten wie z.B. Betriebskostenabrechnungen oder alle Fälle, in denen Schriftverkehr mit Ihrem/Ihrer VermieterIn erforderlich ist, behandeln unsere angestellten JuristInnen.

3. Schritt:
Schriftverkehr

Falls nötig, fertigen wir Schriftstücke an Ihren/Ihre VermieterIn für Sie.

In diesem Fall erheben wir Schreibgebühren, um insbesondere unsere Portokosten zu decken.

4. Schritt: Weitere Abstimmung

Wichtig ist, dass die Verantwortung für die weitere Behandlung Ihrer Angelegenheit bei Ihnen bleibt.

Sie müssen daher die besprochenen Schritte unternehmen und sich von sich aus bei uns melden, wenn es weitere Entwicklungen gibt, Sie z.B. ein Schreiben erhalten. Ebenso müssen Sie sich bei uns melden, wenn Sie von Ihrem/Ihrer VermieterIn keine Reaktion erhalten. Dies können wir leider nicht für Sie übernehmen.

1. Schritt: Terminvereinbarung

Sie wollen einen Termin vereinbaren? So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 911 397077

Fax: +49 911 9332713

E-Mail-Adresse: info@mhm-nbg.de

Adresse: Kirchenweg 61, 90419 Nürnberg (Google Maps oder Open Street Map)

Zu diesen Bürozeiten sind wir persönlich oder telefonisch erreichbar:

  • Montag
    • 10:00 – 12:00
  • Dienstag
    • Geschlossen
  • Mittwoch
    • 10:00 – 12:00
  • Donnerstag
    • 14:00 – 16:00
  • Freitag
    • 10:00 – 12:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

Bitte lassen Sie uns bereits bei der Terminvereinbarung wissen, falls Sie Rechtsberatung in englischer Sprache benötigen.

2. Schritt: Beratungsgespräch

Wann?

Wir vereinbaren Beratungsgespräche grundsätzlich zu unseren Rechtsberatungszeiten. Diese lauten derzeit:

  • Montag
    • Geschlossen
  • Di – Do
    • 17:00 – 19:00
  • Fr – So
    • Geschlossen

Alle aufwendigeren Angelegenheiten besprechen wir zu unseren Bürozeiten mit Ihnen:

  • Montag
    • 10:00 – 12:00
  • Dienstag
    • Geschlossen
  • Mittwoch
    • 10:00 – 12:00
  • Donnerstag
    • 14:00 – 16:00
  • Freitag
    • 10:00 – 12:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

Für Sie ist stets der mit Ihnen vereinbarte Termin maßgeblich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, uns ohne Termin aufzusuchen und spontan Beratung zu erhalten. Üblicherweise sind all unsere Termine bereits im Voraus vergeben.

Wie?

Im persönlichen Gespräch lässt sich vieles einfacher klären. Daher beraten wir Sie grundsätzlich vor Ort.

Sollten Sie uns nicht persönlich aufsuchen können oder wollen, bieten wir aber zu unseren Bürozeiten auch telefonische Beratung oder – bei Bedarf – Online-Beratung an. Diese erfolgt grundsätzlich ebenfalls zu den oben genannten Zeiten.

Wo?

Derzeit bieten wir unsere Beratung stets in unserer Geschäftsstelle an. Deren Adresse lautet:

Kirchenweg 61, 90419 Nürnberg 

Sie können zu uns z.B. mit Google Maps oder Open Street Map navigieren.

Außenansicht der Geschäftsstelle

Wir hoffen, Ihnen bald auch wieder Beratung im "Südpunkt" anbieten zu können. Sobald dies möglich ist, informieren wir Sie darüber an dieser Stelle.

Was?

Die RechtsanwältInnen beantworten Ihre Fragen, klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen bei der Formulierung eines Briefes. Zudem ist jeweils ein/eine BeratungsassistentIn vor Ort, welcher/welche bei Bedarf die Mitgliederaufnahme durchführt und ein Gesprächsprotokoll fertigt.

Aufwendigere Angelegenheiten wie z.B. die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen oder Fälle, in denen wir Schriftstücke an Ihren/Ihre VermieterIn für Sie fertigen sollen, verweisen die RechtsanwältInnen an unsere angestellten JuristInnen. Ist von Anfang an klar, dass eine Angelegenheit aufwendiger ist, so erhalten Sie auch direkt dort einen Termin.

Wichtig ist, dass Sie immer alle Unterlagen mitbringen, die Ihr Mietverhältnis und Ihr konkretes Problem betreffen – also z.B. Ihren Mietvertrag, Schreiben von Ihrem/Ihrer VermieterIn und auch Antwortschreiben, die Sie eventuell bereits an Ihren/Ihre VermieterIn versandt haben.

3. Schritt: Schriftverkehr

Bei Bedarf verfassen und versenden wir Schriftstücke für Sie. Nähere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier:

Hilfe zur Selbsthilfe

Unser Verein möchte seine Mitglieder in erster Linie darin unterstützen, selbst tätig werden zu können. Daher geben wir Ihnen gerne Ratschläge, wie Sie Schreiben verfassen sollten, korrigieren Ihre Entwürfe unter mietrechtlichen Gesichtspunkten und stellen Ihnen für bestimmte Angelegenheiten auch Vorlagen zur Verfügung. So sind Sie auch in Zukunft optimal gewappnet für den Fall, dass es Probleme in Ihrem Mietverhältnis gibt.

Nur in Ausnahmefällen übernehmen wir den Schriftverkehr für Sie. Dies betrifft insbesondere Angelegenheiten, die besonders kompliziert sind oder in denen der/die VermieterIn sich besonders uneinsichtig zeigt.

Schreibgebühren

Das Anfertigen von Schriftstücken für Sie ist für uns mit besonderem Aufwand verbunden – zum einen fallen Portokosten an, zum anderen kann der Entwurf eines Briefes in einer juristisch schwierigen Angelegenheit viel Zeit in Anspruch nehmen.

Um unsere Kosten zumindest teilweise zu decken, müssen wir daher leider Schreibgebühren erheben:

Grundgebühr normales Schreiben: 8 €

Grundgebühr Einschreiben: 10 €

Jedes weitere Schreiben in derselben Angelegenheit: 3 €

Gerne können Sie diese Gebühren bar entrichten oder einfach durch uns mit Ihrem Mitgliedsbeitrag abbuchen lassen.

4. Schritt: Weitere Abstimmung

Im weiteren Verlauf sind wir entscheidend auf Ihre Mithilfe angewiesen: Ihr/Ihre VermieterIn reagiert auf ein Schreiben gar nicht? Ihr Problem verbessert oder verschlimmert sich? Ihnen wurde eine neue Frist gesetzt oder eine Frist droht abzulaufen?

All dies können wir nicht wissen oder überwachen! Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, Ihre Angelegenheit weiter genau im Blick zu behalten und insbesondere die Einhaltung von Fristen zu beachten. 

Melden Sie sich mit allen neuen Entwicklungen oder auch weiteren Fragen umgehend bei uns! Dafür sind wir da – und nur so können wir Sie weiterhin bestmöglich bei Ihrem Problem unterstützen und verhindern, dass Ihnen rechtliche Nachteile entstehen.

So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 911 397077

Fax: +49 911 9332713

E-Mail-Adresse: info@mhm-nbg.de

Adresse: Kirchenweg 61, 90419 Nürnberg (Google Maps oder Open Street Map)

Zu diesen Bürozeiten sind wir persönlich oder telefonisch erreichbar:

  • Montag
    • 10:00 – 12:00
  • Dienstag
    • Geschlossen
  • Mittwoch
    • 10:00 – 12:00
  • Donnerstag
    • 14:00 – 16:00
  • Freitag
    • 10:00 – 12:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

MieterInnen-
initativen

Mietrechtliche Fragen betreffen oft alle MieterInnen eines Hauses. Daher organisieren wir gerne gemeinsam mit Ihnen eine MieterInnenversammlung, die alle Betroffenen schnell und kompetent über ihre mietrechtliche Situation aufklärt.

Wir unterstützen also die Gründung von MieterInneninitiativen nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe, betreuen Hausgemeinschaften, helfen auch bei der Öffentlichkeitsarbeit und beraten eben in juristischen und zudem politischen Fragen.

Kommen Sie demnach sehr gerne auch als gesamte Hausgemeinschaft auf uns zu, wenn Ihr Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Haus ankündigt, wenn alle Mietparteien Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen erhalten, wenn der Vermieter Ihre Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln möchte und bei anderen Problemen, die alle MieterInnen betreffen.

Unter Umständen können in solchen Fällen zusätzliche Gebühren entstehen, z.B. aufgrund anfallender Fahrtkosten. Dies klären wir bei der Terminvergabe individuell mit Ihnen ab.
 

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