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Informationen zur Mitgliedschaft

- Vorteile, Beiträge, Modalitäten -

Wozu eine Mitgliedschaft?

MIETER HELFEN MIETERN, Nürnberger MieterInnengemeinschaft e.V.  ist ein eingetragener Verein, der im Rahmen einer Mitgliedschaft umfassende außergerichtliche juristische Betreuung und Betreuung in mietrechtlichen Fragen anbietet. Unser Angebot listen wir Ihnen gleich im nächsten Abschnitt umfassend auf.

Eine Mitgliedschaft in unserem Verein hat also viele Vorteile und ist gar nicht teuer.

Kann ausnahmsweise auch ein Nicht-Mitglied beraten werden? Das müssen wir leider verneinen:

  1. Unser Verein ist keine öffentlich finanzierte Beratungsstelle für alle MieterInnen, sondern ein privater Zusammenschluss von MieterInnen, die sich gegenseitig unterstützen möchten. Der Verein trägt sich daher ausschließlich über Mitgliedsbeiträge ohne unsere Mitglieder könnten wir also unsere Leistungen nicht anbieten. Anders gesagt: Jedes Mitglied finanziert nicht nur unsere Hilfe in seinen Angelegenheiten. Sondern es trägt mit seinem Mitgliedsbeitrag auch dazu bei, dass andere Mitglieder von uns bei ihren mietrechtlichen Problemen unterstützt werden können. Es wäre unseren Mitgliedern gegenüber folglich unfair, würden wir auch Nicht-Mitglieder beraten.
  2. Schon dem Gesetz nach ist es uns ohnehin nur erlaubt, unsere Mitglieder zu beraten. Wir dürfen daher Nicht-Mitglieder auch nicht gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr beraten.

Sie haben mietrechtliche Probleme? Wir würden uns freuen, wenn Sie bei uns Mitglied werden und wir Ihnen dann mit unserem vollen Einsatz und all unserer Kompetenz zur Seite stehen dürfen.

Unser Angebot

Unser Verein setzt sich auf verschiedene Weise für die Rechte und Interessen von MieterInnen aus der gesamten Metropolregion Nürnberg - also insbesondere auch aus den Städten Fürth, Erlangen und Schwabach - ein. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den wichtigsten Punkten unseres Tätigkeitsfelds. Unser Engagement geht aber noch darüber hinaus – erfahren Sie hierfür mehr über unseren Verein.

Rechtsschutz-
versicherung

Unsere Mitglieder können über unseren Verein an einer günstigen Rechtsschutzversicherung teilnehmen. Diese übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Mietrechtsprozessen.

Nähere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier.

Rechtsberatung

Außergerichtlich beraten gerne wir unsere Mitglieder in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, die Wohnraum betreffen. Egal, wie oft sie ein Problem haben oder wie komplex die Angelegenheit ist – unsere JuristInnen stehen unseren Mitgliedern tatkräftig zur Seite. Bei Bedarf fertigen wir auch Schriftstücke für Sie.

Nähere Informationen zur Rechtsberatung und Terminvereinbarung finden Sie hier.

Info-Material

Unser Verein will insbesondere "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten. D.h. es soll für Sie in einfachen Fällen gar nicht unbedingt nötig sein, uns um Unterstützung zu bitten. Weil Sie es selber können. Hierfür stellen wir Ihnen umfassendes Informationsmaterial und gerne auch Vordrucke zur Verfügung. Wird die Angelegenheit Ihnen doch zu schwierig, so können Sie selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt gerne auf unsere Rechtsberatung zurückgreifen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
 

Die Beiträge

Uns ist besonders wichtig, dass unsere Mitglieder nicht nur wissen, was sie von uns erwarten dürfen, sondern auch genau verstehen, wofür sie welchen Betrag an den Verein leisten. Daher haben wir nachfolgend die Beiträge, die unsere Mitglieder erbringen, einmal umfassend dargestellt. Nicht erschrecken, diese Liste ist etwas länger - aber nicht deshalb, weil eine Mitgliedschaft so teuer wäre:

So berechtigt Sie bereits der Jahresbeitrag von 55 € (bei Barzahlung 60 €, zzgl. einmalig 20 € Aufnahmegebühr) zur jederzeitigen Inanspruchnahme unserer Rechtsberatung.

Wir wollen Ihnen jedoch möglichst genau erläutern, welche Leistungen Sie darüber hinaus in Anspruch nehmen können und wie Ihre Beiträge sich dann zusammensetzen:

Zum einen bedeutet die Mitgliedschaft regelmäßig anfallende Kosten. 

Diese sind aber eben recht gering:

  • Verpflichtender Posten ist nur der Mitgliedsbeitrag von derzeit 55 €, bei Barzahlung von 60 € pro Jahr.
  • Zusätzlich können unsere Mitglieder über den Verein an einer Rechtsschutzversicherung teilnehmen. Wenn Sie dies möchten, werden für die Rechtsschutzversicherung derzeit 37 € im Jahr fällig.

Der verpflichtende Jahresbeitrag beträgt also höchstens 60 €.

Zum anderen können einmalige Kosten anfallen.

Diese umfassen meistens nur:

  • Eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 €, welche wir in jedem Fall erheben.
  • Wenn wir für Sie Schriftstücke fertigen sollen, bedeutet dies für uns Aufwand, der deutlich über die Rechtsberatung an sich hinausgeht. Hierfür müssen wir daher Schreibgebühren von derzeit 7 € je Schriftstück erheben. Für die Rechtsberatung selbst fallen aber in keinem Fall weitere Kosten an.

Zusätzlich zum Jahresbeitrag zahlen Sie also grundsätzlich lediglich die einmalige Aufnahmegebühr von 20 €. Schreibgebühren fallen nur an, wenn wir für Sie Schreiben fertigen sollen. 

In Ausnahmefällen erheben wir weitere einmalige Gebühren:

  • Für sonstige besondere Leistungen wie das Anfertigen von Kopien, die Betreuung von MieterInneninitativen, Ihre Begleitung im Gespräch mit dem/der VermieterIn vor Ort oder die Überlassung von Geräten wie Luftfeuchtigkeitsmessern können gesonderte Gebühren anfallen. Auf diese Kosten weisen wir Sie stets vorab gesondert hin.
  • Jeder und jede kann einmal eine Zahlung vergessen oder knapp bei Kasse sein. Daher fallen für unsere erste Zahlungserinnerung keinerlei Gebühren an. Dennoch bedeutet es für uns erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, wenn wir ausstehende Beiträge darüber hinaus einfordern müssen. Leider müssen daher auch wir in diesen Fällen insbesondere Mahngebühren erheben. Sprechen Sie uns im Fall von Zahlungsschwierigkeiten deshalb gerne frühzeitig an, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden und Ihnen derartige zusätzliche Kosten ersparen können.

Interessiert?

Sie möchten von den Vorteilen einer Mitgliedschaft profitieren und Teil eines solidarischen MieterInnenzusammenschlusses werden? Dann finden Sie hier weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zum Beitrittsprozess.

Modalitäten

Die Mitgliedschaft läuft nach Beitritt ein Jahr. Anschließend kann sie jeweils zum darauffolgenden 31. Dezember gekündigt werden. Hierfür muss die Kündigung bis spätestens 1. Dezember in Schriftform - also mit eigenhändiger Unterschrift - bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die eingehenden Kündigungen werden von uns immer schriftlich bestätigt, so haben Sie Gewissheit hinsichtlich der Beendigung Ihrer Mitgliedschaft.

Weitere Informationen z.B. zu den Zahlungsmodalitäten können Sie unserem Informationsblatt zum Verein entnehmen:

Beitritt

Für Ihren Beitritt benötigen wir eine eigenhändige Unterschrift von Ihnen auf unserem Beitrittsformular. Ein Online-Beitritt oder ein Beitritt per Mail ist daher leider nicht möglich.

Gerne lassen wir Ihnen das Beitrittsformular sowie unsere Informationsblätter zum Beitritt per Post zukommen. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf.

Zudem ist ein Beitritt unmittelbar vor einem Termin zur Rechtsberatung möglich.

Sie können sich das Beitrittsformular aber auch selbst herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und uns per Post zusenden oder vorbeibringen. Sie finden das Beitrittsformular hier:

Noch Fragen?

Dann erreichen Sie uns gerne hier:

Telefon: +49 911 397077

Fax: +49 911 9332713

E-Mail-Adresse: info@mhm-nbg.de

Adresse: Kirchenweg 61, 90419 Nürnberg (Google Maps oder Open Street Map)

Zu diesen Bürozeiten sind wir persönlich oder telefonisch erreichbar:

  • Montag
    • 10:00 – 12:00
  • Dienstag
    • Geschlossen
  • Mittwoch
    • 10:00 – 12:00
  • Donnerstag
    • 14:00 – 16:00
  • Freitag
    • 10:00 – 12:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

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