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- Vorteile, Beiträge, Modalitäten -
MIETER HELFEN MIETERN, Nürnberger MieterInnengemeinschaft e.V. ist ein eingetragener Verein, der im Rahmen einer Mitgliedschaft umfassende außergerichtliche juristische Betreuung und Betreuung in mietrechtlichen Fragen anbietet. Unser Angebot listen wir Ihnen gleich im nächsten Abschnitt umfassend auf.
Eine Mitgliedschaft in unserem Verein hat also viele Vorteile – und ist gar nicht teuer.
Kann ausnahmsweise auch ein Nicht-Mitglied beraten werden? Das müssen wir leider verneinen:
Sie haben mietrechtliche Probleme? Wir würden uns freuen, wenn Sie bei uns Mitglied werden und wir Ihnen dann mit unserem vollen Einsatz und all unserer Kompetenz zur Seite stehen dürfen.
Unser Verein setzt sich auf verschiedene Weise für die Rechte und Interessen von MieterInnen aus der gesamten Metropolregion Nürnberg - also insbesondere auch aus den Städten Fürth, Erlangen und Schwabach - ein. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den wichtigsten Punkten unseres Tätigkeitsfelds. Unser Engagement geht aber noch darüber hinaus – erfahren Sie hierfür mehr über unseren Verein.
Unsere Mitglieder können über unseren Verein an einer günstigen Rechtsschutzversicherung teilnehmen. Diese übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Mietrechtsprozessen.
Nähere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier.
Außergerichtlich beraten gerne wir unsere Mitglieder in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, die Wohnraum betreffen. Egal, wie oft sie ein Problem haben oder wie komplex die Angelegenheit ist – unsere JuristInnen stehen unseren Mitgliedern tatkräftig zur Seite. Bei Bedarf fertigen wir auch Schriftstücke für Sie.
Nähere Informationen zur Rechtsberatung und Terminvereinbarung finden Sie hier.
Unser Verein will insbesondere "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten. D.h. es soll für Sie in einfachen Fällen gar nicht unbedingt nötig sein, uns um Unterstützung zu bitten. Weil Sie es selber können. Hierfür stellen wir Ihnen umfassendes Informationsmaterial und gerne auch Vordrucke zur Verfügung. Wird die Angelegenheit Ihnen doch zu schwierig, so können Sie selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt gerne auf unsere Rechtsberatung zurückgreifen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Uns ist besonders wichtig, dass unsere Mitglieder nicht nur wissen, was sie von uns erwarten dürfen, sondern auch genau verstehen, wofür sie welchen Betrag an den Verein leisten. Daher haben wir nachfolgend die Beiträge, die unsere Mitglieder erbringen, einmal umfassend dargestellt. Nicht erschrecken, diese Liste ist etwas länger - aber nicht deshalb, weil eine Mitgliedschaft so teuer wäre:
So berechtigt Sie bereits der Jahresbeitrag von 55 € (bei Barzahlung 60 €, zzgl. einmalig 20 € Aufnahmegebühr) zur jederzeitigen Inanspruchnahme unserer Rechtsberatung.
Wir wollen Ihnen jedoch möglichst genau erläutern, welche Leistungen Sie darüber hinaus in Anspruch nehmen können und wie Ihre Beiträge sich dann zusammensetzen:
Zum einen bedeutet die Mitgliedschaft regelmäßig anfallende Kosten.
Diese sind aber eben recht gering:
Der verpflichtende Jahresbeitrag beträgt also höchstens 60 €.
Zum anderen können einmalige Kosten anfallen.
Diese umfassen meistens nur:
Zusätzlich zum Jahresbeitrag zahlen Sie also grundsätzlich lediglich die einmalige Aufnahmegebühr von 20 €. Schreibgebühren fallen nur an, wenn wir für Sie Schreiben fertigen sollen.
In Ausnahmefällen erheben wir weitere einmalige Gebühren:
Sie möchten von den Vorteilen einer Mitgliedschaft profitieren und Teil eines solidarischen MieterInnenzusammenschlusses werden? Dann finden Sie hier weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zum Beitrittsprozess.
Die Mitgliedschaft läuft nach Beitritt ein Jahr. Anschließend kann sie jeweils zum darauffolgenden 31. Dezember gekündigt werden. Hierfür muss die Kündigung bis spätestens 1. Dezember in Schriftform - also mit eigenhändiger Unterschrift - bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die eingehenden Kündigungen werden von uns immer schriftlich bestätigt, so haben Sie Gewissheit hinsichtlich der Beendigung Ihrer Mitgliedschaft.
Weitere Informationen z.B. zu den Zahlungsmodalitäten können Sie unserem Informationsblatt zum Verein entnehmen:
Für Ihren Beitritt benötigen wir eine eigenhändige Unterschrift von Ihnen auf unserem Beitrittsformular. Ein Online-Beitritt oder ein Beitritt per Mail ist daher leider nicht möglich.
Gerne lassen wir Ihnen das Beitrittsformular sowie unsere Informationsblätter zum Beitritt per Post zukommen. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf.
Zudem ist ein Beitritt unmittelbar vor einem Termin zur Rechtsberatung möglich.
Sie können sich das Beitrittsformular aber auch selbst herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und uns per Post zusenden oder vorbeibringen. Sie finden das Beitrittsformular hier:
Dann erreichen Sie uns gerne hier:
Telefon: +49 911 397077
Fax: +49 911 9332713
E-Mail-Adresse: info@mhm-nbg.de
Adresse: Kirchenweg 61, 90419 Nürnberg (Google Maps oder Open Street Map)
Zu diesen Bürozeiten sind wir persönlich oder telefonisch erreichbar:
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